Vergangene Woche feierte die BBS Peine den 75. Geburtstag des Grundgesetzes.
Am vergangenen Donnerstag feierte die BBS Peine den 75. Geburtstag des Grundgesetzes mit einer festlichen und zugleich lehrreichen Veranstaltung. Die Schulleiterin, Frau Zerhusen, begrüßte die hochkarätigen Gäste: Christoph Plett (CDU) und Julius Schneider (SPD), beide Mitglieder des Niedersächsischen Landtages, Manon Luther (SPD), Kandidatin für die Europawahl, und Stefanie Weigand (Grüne), Ortsrätin aus Groß Ilsede.
In ihrer Rede hob Frau Zerhusen die immense Bedeutung des Grundgesetzes als Fundament unserer Demokratie hervor. Sie betonte: „Das Grundgesetz ist zeitlos und unverzichtbar.“ Besonders Artikel 1 – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – sei eine wunderbare Formulierung und ein Eckpfeiler unseres Zusammenlebens. „Das Grundgesetz ist damit Garant von Rechten und Freiheiten. Daraus erwächst aber auch die Pflicht, diese zu verteidigen“, so Frau Zerhusen weiter.
Verleihung des Europasses
In diesem festlichen Rahmen wurden zu Beginn der Veranstaltung die begehrten Europässe an Hannes Fiege und Ashley Bleyer überreicht. Die beiden Jugendlichen hatten für drei Wochen unsere estländische Partnerschule, die Ametikool Berufsschule in Rakvere/Estland, besucht. Unter der fachlichen Begleitung von Herrn Sven Baumert sammelten sie einzigartige Erfahrungen, lernten die estländische Kultur und Arbeitsweisen kennen und erweiterten ihre beruflichen Perspektiven.
Kurze Quiz-Einschübe lockerten die Diskussion auf
Die Geburtstagsfeier wurde von den Schülerinnen und Schülern des 11. Jahrgangs des Beruflichen Gymnasiums und den Auszubildenden der Zahnmedizinischen und Medizinischen Fachangestellten gemeinsam mit den Lehrkräften Frau von Manowski, Frau Lahl und Herrn Brunken vorbereitet. Ein besonderes Highlight war das Kahoot-Quiz, das die Veranstaltung auflockerte. Die Handys wurden gezückt, und Politiker sowie Schüler quizzten um die Wette. Die Schüler zeigten sich durchaus belesen, dennoch gingen zwei der drei ersten Plätze an die Politiker.
E-Book und digitale Pinnwand zum Grundgesetz
Die Schülerinnen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) präsentierten ein E-Book zur Entstehung und Struktur des Grundgesetzes. In 250 Tagen wurde das Grundgesetz erarbeitet und trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Die Schülerinnen betonten die herausragende Bedeutung des Grundgesetzes. Bei der Gleichberechtigung hinterfragten sie kritisch, warum Frauen bei gleicher Qualifikation dennoch weniger Lohn erhalten.
Klicken Sie gerne auf die folgende Abbildung, um zu dem E-Book zu gelangen:
Der 11. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums präsentierte eine digitale Pinnwand. Im Rahmen des Werte- und Normen-Unterrichts beschäftigten sie sich mit den Grundwerten des Grundgesetzes. Religionsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, der Schutz der Familie und die Rechte der Kinder wurden von den Gymnasiasten thematisiert und an der digitalen Pinnwand präsentiert.
Spannende und kontroverse Podiumsdiskussion
Mit zwei Fragenkomplexen baten die Schüler die Politikprofis zum argumentativen Nahkampf aufs Podium: Sollte die AfD verboten werden? Und: Warum stellt die Abtreibung in Deutschland einen Straftatbestand dar?Dazu Luther: „Das Grundgesetz schützt das ungeborene Leben und gebietet daher sorgfältiges Abwägen.“ Grundsätzlich halte ein Verbot niemanden auf, der abtreiben wolle, und entsprechende Frauen durch den Straftatbestand zu deskreditieren, sei falsch. „Stattdessen sollte das Abtreibungsrecht besser im Schwangerschaftsschutzgesetz implementiert werden“, so die Europakandidatin. Christoph Plett widerspricht: „Es gibt Ausnahmen, in denen eine Abtreibung straffrei ist, wie Vergewaltigung oder Lebensgefahr für die Mutter. Um ungeborenes Leben zu schützen, sollte das Verbot im Strafgesetzbuch verbleiben.“ Eine Schülerin fragte: „Wie finden Sie es, dass männliche Politiker über den Körper, das körperliche Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Rahmend er Gesetzgebung mitbestimmen?“ Pletts Antwort: „Zum Kinderzeugen gehören immer noch zwei. Daher ist ein männliches Mitbestimmungsrecht nicht falsch.“ Die übrigen Politiker sprachen sich, vorbehaltlich sorgfältiger Abwägung, für mehr Selbstbestimmungsrecht der Frauen aus. Die Position der Jugend war eindeutig: „Wir wünschen uns, mit der Auflage fundierter Beratung, für Betroffene eine Legalisierung“, so die Schüler.Abtreibungen stellen nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch einen Straftatbestand dar. Sie bleiben aber in der Regel straffrei, sofern eine (Pflicht-)Beratung in Anspruch genommen wird. Die Rechtslage zu ändern, wird derzeit diskutiert.
„Die AfD ist noch ein rechtsextremer Verdachtsfall“
Sollte die AfD verboten werden? „Also, ich halte davon nichts. Das Ideenkonstrukt der AfD bleibt ja auch mit Verbot in der Welt“, eröffnete Plett den zweiten Diskurs. Daher müsse die Partei politisch bekämpft werden. Ähnlich äußerte sich Weigand: „Auch die Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Gut, auch wenn die AfD diese mit ihrem NS-Vokabular immer wieder auslotet.“ Mit und ohne Verbot werde die Diskussion gegen extrem rechte Ideologie immer wieder geführt werden müssen. Schneider fügte an: „Die AfD ist noch ein rechtsextremer Verdachtsfall.“ Über ein Parteienverbotsverfahren könne man reden, wenn die gesamte Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft würde. Etwas anders sieht das Luther: „Aus Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik haben wir im Grundgesetz Mechanismen verankert, die die Demokratie auch gegen demokratisch gewählte Feinde schützt.“ Sie spielte damit auf die Ewigkeitsklausel des Artikels 79 an, die bestimmten Regelungen des Grundgesetzes als unveränderlich ausweist. Dennoch sei das Gefahrenpotenzial für die gesellschaftliche Freiheit hoch, wenn eine verfassungsfeindliche Partei mehr und mehr Entscheidungsträger auf wichtigen Posten platzieren könnte. „Ein Verbot sollte man daher nicht ausschließen.“ Die Schüler beendeten die Diskussion mit dem Ergebnis einer Umfrage: 77 Prozent der Bevölkerung finden das Grundgesetz gut. Die Feier war nicht nur eine würdige Hommage an unser Grundgesetz, sondern auch eine lebendige Auseinandersetzung mit seinen Werten und Prinzipien. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig es ist, sich aktiv mit den Grundrechten auseinanderzusetzen und sie zu verteidigen. Auf die nächsten 75 Jahre mit einem starken und lebendigen Grundgesetz!
Verfasser: Andreas Brunken